Aus Sicherheitsgründen ist Ihr Reisegepäck Beschränkungen und Auflagen unterworfen. In bestimmten Fällen sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zu beachten.
Detaillierte und Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt.
Explosive und leicht entzündbare SubstanzenAlle Substanzen, die ein Explosionsrisiko darstellen (z.B. Gas, flüssige und feste entzündbare Substanzen, Stoffe,
die reaktionsfähig sind oder oxidieren, Peroxide, ätzende Stoffe, Teile von Fahrzeugen, die Benzin enthalten haben, leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Petrol,
Lampenöl, Feuerzeug-Gas, Benzin, Brennpaste usw.) sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten.Chemische und giftige Substanzen Alle
Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck
vollständig verboten. Dazu gehören Farben, Lacke, Säuren, Basen, chemische Haushaltsprodukte giftige Substanzen oder Substanzen, die Infektionen auslösen,
radioaktive Materialien, Pfeffersprays und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung benutzt werden können, usw.
Unabhängig von der Anzahl Gepäckstücken liegt die Gewichtsbegrenzung bei 20 kg auf dem Flugzeug und 20 kg auf dem Flugzeug.
Geben Sie mehr als 20 kg, wird pro Kilo eine Gebühr von 8 € in Rechnung gestellt.
Für Sondergepäck und Sportausrüstung, welche Sie bei Ihrem Flug mit sich führen möchten, ist eine Anmeldung vor Abflug erforderlich. Bitte beachten Sie,
dass wenn Sie Ihr Sondergepäck nicht anmelden, eine Beförderung des Gepäcks verweigert werden kann. Sondergepäck und Sportausrüstung sind kostenpflichtig.
Für Sondergepäck wie Golfgepäck, Fahrrad, Sportausrüstung wie Bodyboards, Surfboards, Segel-/Hängegleiter und Taucherausrüstung, Ski und Snowboard wird
folgende Gebühr erhoben: Zusatzgepäck pro Kilo (Übergepäck): € 8.-Ski/Snowboard: € 20.-Golfgepäck: € 13.-Fahrrad: € 26.-Bodyboard,
Surfboard, Segel-/Hängegleiter, Tauchausrüstung: € 17.-
Zusatzgepäck können Sie ganz einfach direkt bei der Buchung Ihrer Flüge über unsere Homepage anmelden. Sie finden direkt neben der Eingabe der Namen den Link
"Zusatzleistungen buchen". Die Verrechnung der Zusatzgepäcke wird so direkt mit dem Flugpreis getätigt. Nachträgliche Anmeldungen und/oder spezielle Anfragen
können per e-Mail an folgende Adresse gesendet werden:
info@air-germania.de
Jeder Fluggast kann ein Stück Handgepäck bis zu 6 kg mit den Höchstmassen von 55 x 40 x 20 cm mit an Bord nehmen. Größere und schwerere Gepäckstücke geben
Sie bitte am Check-In Schalter auf.
Seit dem 6. November 2006 findet eine Regelung der Europäischen Union (EU) über Flüssigkeiten im Handgepäck auch in der Schweiz Anwendung für Passagiere die aus
der Schweiz abfliegen oder als Transitpassagiere hier umsteigen. Im Handgepäck erlaubt sind nur Behälter von Flüssigkeiten, Gels, Crèmes usw. bis zu einer
maximalen Grösse von 100 ml (1 dl). Die Behälter (Tuben, Dosen, Fläschchen) müssen locker in einen durchsichtigen, verschließbaren Plastiksack (z.B. Gefrierbeutel)
von maximal 1 Liter Inhalt passen. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgezeigt werden. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt.
Gilt auch für Kinder und Säuglinge. Ausgenommen von der Regelung sind rezeptpflichtige flüssige Medikamente. Davon darf soviel im Handgepäck mitgenommen werden,
wie für die gesamte Reise benötigt wird. Arztzeugnis mitnehmen. Frei verkäufliche Medikamente (Nasensprays, Linsen-Reinigungsflüssigkeit) können in begrenztem
Umfang (etwa soviel, wie für die Reise, ink. allfälligen Anschlussflügen, benötigt wird) ebenfalls mitgenommen werden. Säuglingsnahrung; soviel wie für die Reise
benötigt wird, kann mitgenommen werden. Duty-free-Artikel können auch in größeren Mengen als 100 ml weiterhin erworben werden. Diese werden von den Geschäften
in einen Plastiksack eingeschweißt. Die Quittung für den Einkauf (mit Reisedatum darauf) muss sichtbar an der Tüte befestigt sein (gilt nicht für Einkäufe
außerhalb der EU, Norwegens, Islands und der Schweiz). Öffnen Sie den Plastiksack erst am Ende der Flugreise.
Folgende Gegenstände sind im Handgepäck verboten, dürfen aber im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden: Feuerwaffen oder Nachahmungen von Feuerwaffen,
Stichwaffen, Gegenstände, die als Waffe missbraucht werden können (wie z.B. Messer, Taschenmesser, Scheren, Feilen, Stricknadeln), Stumpfe Gegenstände,
die als Schlagstöcke dienen können (etwa Sportgeräte, Baseball- Schläger, Kricket-Schläger, usw.), Hämmer, Meissel oder Schraubenzieher, Explosive und
leicht entzündbare Substanzen, Chemische und giftige Substanzen
Bei Musikinstrumenten bitten wir Sie, unser Reservationsteam (Telefon +49 (0) 711 - 248 76 74) zu kontaktieren. Für den Transport von Musikinstrumenten in der
Kabine übernimmt Air Germania keine Haftung.
Ein Check-In ist bis spätestens 2 Stunden vor dem Flug am Flughafen möglich.
Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer Ankunft am dementsprechenden Flughafen bei der Abteilung Lost & Found. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser
Passenger Service unter der Telefonnummer +49 (0) 711 - 248 76 74 oder per e-Mail:
info@air-germania.de
Melden Sie sich gleich direkt nach Ihrer Ankunft bei der Abteilung Lost & Found des Flughafens.
Melden Sie sich gleich direkt nach Ihrer Ankunft bei der Abteilung Lost & Found des Flughafens.